Hilfspolizisten

Aufgrund des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) dürfen in festgelegten Teilbereichen bestimmte Aufgaben auch an sogenannte „Hilfspolizisten“ übergeben werden. Dazu zählen die Überwachung des ruhenden Verkehrs, insbesondere der Anwohnerparkbereiche und Parkzonenregelungen,sowie die Überwachung der Einhaltung von Verkehrszeichen wie z.B. Parkund Halteverbote, Sonderparkerlaubnisse oder Fußgängerbereiche. Zu den übertragenen Befugnissen kann ebenfalls die Überprüfung der Gültigkeit von Prüfplaketten für Fahrzeug- und Abgasuntersuchungen gehören.

Hilfspolizisten

Zu unseren Leistungen im Bereich Hilfspolizisten zählen:

  • Ordnung und Sicherheit im ruhenden Straßenverkehr
  • Kontrollieren von Parkscheinen
  • Überwachen der Straßenverkehrsordnung in Halteverbotszonen
  • Berichte und Stellungnahmen zu den durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen