Betriebssanitäter / Baustellensanitäter

Große Bauprojekte sind immer Unfallschwerpunkte, daher ist von den Unfallversicherungsträgern ab 100 Mitarbeitern auf Baustellen ein sogenannter Betriebssanitäter als Absicherung vorgeschrieben, auch wenn die Mitarbeiter von unterschiedlichen Firmen sind.

Die Folge von Arbeitsunfällen auf Baustellen sind meist schwere Verletzungen die schnell und professionell behandelt werden müssen. Daher ist es ratsam Ihre Projekte mit einem erfahrenen Rettungssanitäter/-assistent oder Notarzt zu besetzen. Hier würden wir Ihnen gerne unsere Erfahrung zur Verfügung stellen. Sollten Sie uns mit der Betreuung Ihres Bauprojektes betrauen, so stellen wir Ihnen über die gesamte Einsatzzeit neben dem benötigten Personal auch das entsprechende Notfallequiment.

Unerlässlich ist aber, dass der Betriebssanitäter jederzeit erreichbar ist und unverzüglich seine Aufgabe als Betriebssanitäter wahrnehmen kann! Ferner sollte die Abwesenheit des Betriebssanitäters von seiner „eigentlichen“ Arbeitsstelle nicht dazu führen, dass der Betriebsablauf oder die Fortführung der Rettungskette grundlegend gestört wird.

So werden oftmals Pförtner als Betriebssanitäter eingesetzt. Im Falle einer Versorgung durch den Betriebssanitäter auf dem Betriebsgelände ist in dieser Situation jedoch zum einen der Betriebsablauf gestört (Zufahrt wird durch Abwesenheit des Pförtners gesperrt) und zum anderen ist die Fortführung der Rettungskette (hier Nachfordern und Einweisen des Rettungsdienstes) zumindest stark behindert.

Nutzen

Dass gut ausgebildetes Personal im betrieblichen Sanitätsdienst den Betrieb zunächst Geld kostet, ist sofort ersichtlich. Ein gut funktionierender betrieblicher Sanitätsdienst erspart dem Betrieb i. d. R. jedoch mehr Geld, als er tatsächlich kostet!

So kann ein vernünftig versorgter Verletzter oftmals seine Tätigkeit nach erfolgter Versorgung direkt wieder aufnehmen. In diesem Zusammenhang entfallen zumindest die Ausfallzeit für den Weg und die Wartezeit bei einem Arzt oder Krankenhaus.

Auch ist in vielen Fällen eine sachgerechte qualifizierte Erstversorgung ausschlaggebend für den weiteren Krankheitsverlauf und die damit verbundene Ausfallzeit des betroffenen Mitarbeiters. Verschiedene Studien der Berufsgenossenschaften belegen dies und haben damit überhaupt erst zu den zunächst sehr restriktiv erscheinenden Vorschriften beigetragen.

Die Vorgabe, einen Betriebssanitäter vorzuhalten, ist somit nicht als reiner Luxus des Betriebes zu sehen, sondern dient dem Betrieb bereits mittelfristig zur Kostenreduktion. So wird für fast alle Betriebe ein Wachschutz organisiert, damit beispielsweise Einbrüche und Diebstähle minimiert oder verhindert werden.

Sieht man jedoch den betrieblichen Schaden (Kosten), der durch einen Einbruch/Diebstahl entsteht, und vergleicht diesen mit dem potentiellen Schaden (Kosten), der durch eine verlängerte Ausfallzeit eines Mitarbeiters entsteht, so ist der Schaden durch Ausfallzeiten schnell ungleich höher.

Gesetzliche Verpflichtung:
Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben (§ 27 BGV A1) mit:

– mehr als 1500 anwesenden Versicherten

– mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert,

– mehr als 100 anwesenden Versicherten auf Baustellen.
(Mit einzubeziehen sind hierbei jeweils auch die kaufmännischen Mitarbeiter.)

Betriebssanitäter

 

Moderne Bewachung GmbH             kennt die Bedürfnisse und kann durch jahrelange Erfahrung umfassende Sicherheitslösungen erarbeiten und umsetzen.

 

„Der abgestimmte Einsatz von ausgebildetem MB – Sicherheits- und Servicepersonal sichert die professionelle Umsetzung der Sicherheitskonzepte.“

 

Zu den Aufgaben zählen:

  • Mitarbeit im arbeitsmedizinischen Dienst (AMD)
  • Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) bzw. des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo)
  • Desinfektions- und Reinigungsaufgaben
  • andere Wartungs- und Kontrolltätigkeiten